Wir möchten Kindern und Jugendlichen ein sicheres Umfeld im Schießsport (Bogen, Kugel) bieten. Im Folgenden definiert der Verein SSV Bovenau seine Maßnahmen zur Prävention und zum Kinder- und Jugendschutz. Das Kinder- und Jugendschutzkonzept liegt offen für alle Personen zur Einsicht im Verein aus und ist online einsehbar.
1. Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse
Von allen Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, wird ein erweitertes Führungszeugnis verlangt und die Vorlage nachweislich dokumentiert. Das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt des Einreichens nicht älter als drei Monate sein und ist alle 5 Jahre neu vorzulegen. Der Verein SSV Bovenau beschäftigt keine Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt worden sind.
2. Benennung einer Ansprechperson für Kinder- und Jugendschutz im Sport
Der Verein SSV Bovenau hat interne Ansprechpersonen, die per E-Mail oder per
Telefon erreicht werden können:
Frau Susanne Noack , Tel.-Nr. 01525 3933438, mail: sunoack28@gmail.com
Herr Meinert Holst, Tel.-Nr. 01515 8156300, mail: meinert.holst@t-online.de
3. Veröffentlichung der Ansprechperson für Kinder- und Jugendschutz im Sport
Auf dieser Seite https://www.ssv-bovenau.de/kinder-undjugendschutz sind sowohl unsere internen Ansprechpersonen, Ansprechpartner von auf Kinder- und Jugendschutz spezialisierten Einrichtungen als auch weiterführende Informationen zum Kinderschutz veröffentlicht.
4. Schulung der Ansprechpersonen für Kinder- und Jugendschutz im Sport
Unsere internen Ansprechpersonen haben an einer Schulung zum Thema „Qualifizierte Ansprechpartner im Kinder- und Jugendschutz“ vom LSV-Schleswig-Holstein teilgenommen.
Die Vorlage der Teilnahmebescheinigungen ist nachweislich dokumentiert.
5. Grundsätze des Verhaltens im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
Alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, müssen im Zuge der Vertragserstellung das Kinder- und Jugendschutzkonzept des Vereins, den Interventionsleitfaden und den Ehrenkodex der Sportjugend Schleswig-Holstein anerkennen. Fester Bestandteil sind dabei die Leitlinien des SSV Bovenau.
6. Risikoanalyse
Um potenzielle Risiken für Kinder und Jugendliche innerhalb des Vereins herauszufinden, wurde eine Analyse von verschiedenen Tätigkeitsfeldern (z.B. Sportbetrieb, Abteilungen, Hauptamt, Gremien) innerhalb des Vereins vorgenommen. Die Risikoanalyse ist fester Bestandteil des Vereinslebens, um stetig ein Bewusstsein für den Kinder- und Jugendschutz zu schaffen. Die Analyse wird bei Bedarf oder Veränderungen aktualisiert.
7. Interventionsleitfaden
Sobald eine Kindeswohlgefährdung oder ein Verdachtsfall im Verein vorliegt, wird der Interventionsleitfaden angewendet.
8. Implementierung in Jugendordnung/Satzung
In der Jugendordnung/Geschäftsordnung/Satzung ist der Kinderschutz verankert.
9. Regelmäßige Teilnahme an Ansprechpersonen-Schulungen
Für die Übungsleitenden und allen Interessierten im Verein besteht die Möglichkeit, kostenlos an Schulungen zum Kinder- und Jugendschutz teilzunehmen. Die Teilnahme wird dokumentiert.
Es wird über verschiedene Kanäle (Intranet/Newsletter/Vereinshomepage) auf
niedrigschwellige Sensibilisierungsmöglichkeiten zur Auffrischung und Wiederholung hingewiesen, z.B. die Sensibilisierungs- und Schulungsvideos des DOSB.